COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen
wurde beschlossen um Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.
Förderungsgegenstand/Förderungsfähige Investitionen
Gegenstand der Förderung sind alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen möchten und dies unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und/oder Branche. Zudem sind nur Unternehmen förderungsfähig die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden (iSd 1 UGB)
Investitionen in den Bereichen
- Ökologisierung
- Digitalisierung
- Gesundheit/Life Science
welche den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft begünstigen werden schwerpunktmäßig unterstützt.
Grenzen für förderungsfähige Investitionen
Das förderbare Investitionsverfahren
- Pro Antrag exkl. USt. Mind. € 5.000,00
- Pro Unternehmen / Pro Konzern exkl. USt. Max. 50 Millionen für die eine Konsolidierungsverpflichtung gem. § 244 UGB besteht.
Förderungshöhe
Der Zuschuss beträgt 7–14 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen – für welche zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden. Die Obergrenze der förderungsfähigen Investitionen von 14% sind für:
- Wärmepumpen
- Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze
- Anschluss an Nah-/Fernwärme
- Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen
- Thermische Gebäudesanierung
- Energiesparen in Betrieben (min. 10% Energieeinsparung)
- Klimatisierung und Kühlung
- Abwärmeauskopplung
- Kreislaufwirtschaft
- PV-Anlagen und Stromspeicher
- Mobilität
- Wassereinsparung
Der Antrag
Leider haben Sie die Frist verpasst. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Anträge können ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 über den aws Fördermanager elektronisch eingebracht werden. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsansuchen.
Die Frist der ersten Maßnahme, also der Start der Investition wurde von 28.2.2021 auf 31.5.2021 verlängert. Anträge auf Investitionsprämien müssen jedoch bis 28.2.2021 einlangen. Das Auftragsvolumen steht mit Januar 2021 bei zwei Milliarden Euro.
Wir helfen Ihnen gerne im Förderungsdschungel und beantragen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und beraten Sie weitergehend bei der Umsetzung Ihrer Ziele! Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie uns noch heute.
Verpassen Sie die Frist nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Gemeinsam holen wir Ihnen Ihr Geld zurück. Zur Kontaktseite.