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Management von Energieeffizienzmaßnahmen

Zwei Menschen sitzen vor einem Tablet während eine Person darauf zeigt und Notizen auf einem Papier macht

Das seit 2014 geltende Energieeffizienzgesetz bestimmt, dass Energielieferanten jährlich Energie sparen müssen. Wenn sie nicht selbst Energie sparen, können sie Ausgleichszahlungen leisten oder ersatzweise Energieeffizienzmaßnahmen von Dritten zukaufen. Das Gesetz will also vor allem Energie sparen, es will bewirken, dass möglichst viele Energieeffizienzmaßnahmen gesetzt werden.

Ob es Betriebe sind oder Haushalte, die Energie sparen, ist dem Gesetzgeber dabei einerlei – einschlägige Maßnahmen können in jedem Fall von Energielieferanten erworben werden. Welche Energieeffizienzmaßnahmen anrechenbar sind und wie viel diese wert sind, ist in der „Richtlinienverordnung“ festgelegt.

Konkret müssen Energielieferanten soviel Energie sparen, dass das jährliche Volumen 0,6 % der im Vorjahr an inländische Kunden gelieferten Energie erreicht.

Von 2014 bis 2020 müssen insgesamt 310 Petajoule durch anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen eingespart werden. Energielieferanten müssen davon 159 PJ an Energie sparen. Tun sie das nicht, müssen sie Ausgleichsbeträge von 20 ct/kWh bezahlen.

Energielieferanten

Grundsätzlich gelten als Energielieferanten nach dem Energieeffizienzgesetz alle natürlichen oder juristischen Personen bzw. eingetragene Personengesellschaften, die gegen Entgelt Energie(träger) an Endverbraucher in Österreich liefern. Der Geschäftssitz eines Energielieferanten kann auch im Ausland liegen.

Zentrale Beschaffungsstellen (etwa für Einkaufszentren oder Industrieparks) gelten nicht als Energielieferanten im Sinne des Gesetzes. Auch Betriebe, die überschüssige Prozess- oder Abwärme direkt an gewerbliche Letztverbraucher liefern, werden nicht als derartige Energielieferanten qualifiziert.

Maßnahmenmarkt

Weil daher die Motivation groß ist, solche Maßnahmen günstiger zuzukaufen, hat sich dafür mittlerweile ein Markt entwickelt. Die Wirtschaftskammer hat einen EnergieEffizienzRadar in Auftrag gegeben, der das Geschehen auf diesem Markt für Energieeffizienzmaßnahmen beobachtet und analysiert: Im 4. Quartal 2018 lagen die Preise für Energieeffizienzmaßnahmen von Haushalten, die Energie sparen, demnach bei rund 1 ct/kWh. Betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen waren bei weniger Dienstleistern erhältlich und kosteten weniger als 1 ct/kWh. Ältere betriebliche Maßnahmen waren günstiger – anders als Haushaltsmaßnahmen.

Was wir für Sie tun können

Die Experten der energie-manufaktur übernehmen das Management derartiger ersatzweiser Energieeffizienzmaßnahmen, besorgen ihren An- und Verkauf und die erforderliche Meldung bei der Monitoringstelle. Energie sparen lohnt sich für Industrie und Gewerbe doppelt, wenn effizienzsteigernde Maßnahmen auch noch an Energielieferanten „verkauft“ werden können. Voraussetzung dafür ist die Begleitung der Umsetzung der Energie sparenden Maßnahmen durch einen Experten, deren Dokumentation und der Ausschluss von Förderungen.